Novawahnsinn -
Änderungen der NoVA. ab 2021

Seit 01. Januar 2021 wurde die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe (NoVA) abgeändert. Bis zum 31.12.2020 wurde als Wert für den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs der Wert 115 abgezogen. Das Ergebnis wird durch fünf dividiert, was letztlich den Steuersatz in Prozent für NoVA. ergibt.

 

Der abzuziehende Wert wird seit 2021 um drei Punkte reduziert, sodass nur noch 112 Punkte vom CO2-Ausstoß subtrahiert werden. Dadurch erhöht sich die zu bezahlende NoVA. für viele Fahrzeuge in Österreich.

 

Ab 01. Juli 2021 wird die Formel zur Berechnung der Höhe der NoVA nochmals geändert. Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich sinkt der Malusgrenzwert von 275 auf auf 200 g/km. Für alle KFZ, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, werden ab Juli 2021 zusätzlich 50 Euro statt wie bisher 40 Euro pro Gramm fällig.

 

Was soll man tun?

Sämtliche neue Regelungen sind grundsätzlich ab 1. Juli 2021 anwendbar.

Jedoch gibt es eine Übergangsfrist: Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung gemäß oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß vor dem 1. November 2021 erfolgt, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.

Unbedingt die Kaufverträge noch vor dem 1. Juni 2021 abschließen!

Hier eine Übersichttabelle